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   LSG Brandenburg, 15.05.2003 - L 1 RA 7/01   

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https://dejure.org/2003,18599
LSG Brandenburg, 15.05.2003 - L 1 RA 7/01 (https://dejure.org/2003,18599)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2003 - L 1 RA 7/01 (https://dejure.org/2003,18599)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - L 1 RA 7/01 (https://dejure.org/2003,18599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Zeit der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech); Volkseigener Produktionsbetrieb; Abteilungsleiter im VEB Kraftverkehr bzw. VEB Kfz-Instandsetzung ; Anwendbarkeit von DDR-Rechtsnormen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Brandenburg, 15.05.2003 - L 1 RA 7/01
    Denn die "volkseigenen Produktionsbetriebe" wurden gerade den volkseigenen Betrieben sowie den Vereinigungen volkseigener Betriebe und in anderen wirtschaftlichen Organen in anderen Bereichen der Volkswirtschaft (z. B. Handel, Dienstleistung, Landwirtschaft etc.) wegen ihres Aufgabenschwerpunktes der industriellen Produktion oder der Erstellung von Bauwerken gegenübergestellt (vgl. Urteile des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 42/01 R, sowie vom 10. April 2002, B 4 RA 10/02 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 5, m.w.N.).

    Soweit eine eindeutige einheitliche Zuordnung im Sinne einer industriellen Produktion oder des Bauwesens nicht feststellbar ist und/oder eine Zuordnung zu mehreren Fachministerien vorlag, kann es ggf. auch darauf ankommen, ob die industrielle Produktion dem VEB das Gepräge gegeben hat, ob diese also überwiegend oder vorherrschend gewesen ist (vgl. Urteil des BSG, vom 10. April 2002, B 4 RA 10/02 R a.a.O.).

    Denn die "volkseigenen Produktionsbetriebe" wurden, worauf schon das Bundessozialgericht hingewiesen hat (Urteil vom 10. April 2002, B 4 RA 10/02 R a.a.O.), dort auch gerade den anderen wirtschaftlichen Organen in anderen Bereichen der Volkswirtschaft (z. B. Handel, Dienstleistung, Landwirtschaft etc.) wegen ihres Aufgabenschwerpunktes der industriellen Produktion oder der Erstellung von Bauwerken gegenübergestellt.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Brandenburg, 15.05.2003 - L 1 RA 7/01
    Denn die "volkseigenen Produktionsbetriebe" wurden gerade den volkseigenen Betrieben sowie den Vereinigungen volkseigener Betriebe und in anderen wirtschaftlichen Organen in anderen Bereichen der Volkswirtschaft (z. B. Handel, Dienstleistung, Landwirtschaft etc.) wegen ihres Aufgabenschwerpunktes der industriellen Produktion oder der Erstellung von Bauwerken gegenübergestellt (vgl. Urteile des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 42/01 R, sowie vom 10. April 2002, B 4 RA 10/02 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 5, m.w.N.).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 15.05.2003 - L 1 RA 7/01
    Das BSG ist in seinem Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 3/02 R sogar noch darüber hinausgegangen, in dem es ausgeführt hat, dass eine solche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme am 30. Juni 1990 gegebenen abstrakt-generellen Regelungen der DDR, auch soweit sie in sich willkürlich seien, durch die vollziehende oder die rechtsprechende Gewalt nicht zulässig sei.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Brandenburg, 15.05.2003 - L 1 RA 7/01
    In den Grenzen des § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG können darüber hinaus die Vorschriften des AAÜG auch auf solche Personen Anwendung finden, die in der Vergangenheit in der DDR zwar nicht zum 30. Juni 1990, aber zu irgendeinem Zeitpunkt davor eine konkrete Versorgungszusage oder auch eine Einzelentscheidung oder eine einzelvertragliche Regelung zur Einbeziehung in das Versorgungssystem und damit eine rechtliche Position hatten, die aus bundesrechtlicher Sicht einer Versorgungsanwartschaft entsprach (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 10. April 2002, B 4 RA 34/01 R m.w.N. in SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 15.05.2003 - L 1 RA 7/01
    Nach welchen Maßstäben die vom Kläger vorgetragene Einbeziehung anderer Angehöriger des VEB erfolgt ist und ob dabei von der Ermessensregelung des § 1 Abs. 1 Satz 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung Gebrauch gemacht wurde oder ob diese Mitarbeiter aufgrund eines Einzelvertrages in die Altersversorgung einbezogen worden sind, kann letztlich dahinstehen, weil schon § 1 Abs. 1 Satz 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung keine abstrakt-generelle Regelung darstellt (Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R) und weil die Einbeziehung aufgrund eines Einzelvertrages im Vergleich zu der Ermessensentscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung noch weniger nachvollziehbar, weil insoweit völlig ungeregelt ist, so dass § 1 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung ebenfalls nicht zu den nach dem BSG allein maßgebenden abstrakt-generellen Regelungen zählt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 12 RA 110/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz und

    Daraus ergibt sich, dass Reparatur und Instandsetzung nicht als Produktion im versorgungsrechtlichen Sinne angesehen werden kann, selbst wenn sie unter den Bedingungen industrieller Fertigung erfolgte (so im Ergebnis auch Thüringer LSG, Urt. v. 25. September 2006 - L R 206/05; LSG Berlin Brandenburg, Urt. v. 14. September 2006 - L 21 RA 9/04 - LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20. April 2006 L 1 RA 253/03; LSG Brandenburg Urt. v. 15. Mai 2003 - L 1 RA 7/01- ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - L 12 R 6/06

    Instandsetzungswerk Pinnow

    Reparatur und Instandsetzung können deswegen nicht als Produktion im versorgungsrechtlichen Sinne angesehen werden, selbst wenn sie unter den Bedingungen industrieller Fertigung erfolgten (so - jedenfalls im Ergebnis - auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8. Mai 2008 - L 21 R 159/05 - Thüringer LSG, Urt. v. 25. September 2006 - L R 206/05 - LSG Berlin Brandenburg, Urt. v. 14. September 2006 - L 21 RA 9/04 - LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20. April 2006 - L 1 RA 253/03 - LSG Brandenburg Urt. v. 15. Mai 2003 - L 1 RA 7/01 -).
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LSG Niedersachsen, 22.03.2001 - L 1 RA 7/01 (https://dejure.org/2001,27072)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2001 - L 1 RA 7/01 (https://dejure.org/2001,27072)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2001 - L 1 RA 7/01 (https://dejure.org/2001,27072)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 1 RA 235/01

    Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Die Bestimmung des Leistungsfalles der EU/BU erfolgt aufgrund einer rechtlichen Beurteilung, die in sog. retrospektiver Betrachtung, also in rück-schauender Sichtweise erfolgt, und insbesondere an den Eintritt der letzten dauerhaften Arbeitsunfähigkeit anknüpfen kann (stdg. Rspg., vgl. nur: BSG, Urteil vom 2.8.2000, B 4 RA 54/99 R; LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.3.2001, L 1 RA 7/01; LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.11.2000, L 1 RA 151/00; LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.6.2000, L 1 RA 182/99; jeweils m.w.N.).
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